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Verordnung zum teilweisen Abschalten von DOOH-Anlagen

Aussenwerbung

Liebe Kunden, liebe Partner,

heute informieren wir Sie schnell und konkret zur aktuellen Situation in der Außenwerbung.

Die am 1.9.2022, in Kraft tretende Verordnung zur Einsparung von Energie (EnSikuMaV) sieht zeitliche Einschränkungen für den Betrieb von beleuchteten und lichtemittierenden Werbeanlagen vor. Diese Beschränkung sieht eine Abschaltzeit für beleuchtete bzw. lichtemittierende Werbeanlagen zwischen 22 Uhr und 16 Uhr am Folgetag vor. Ausnahmen gelten dabei für Werbeanlagen, deren Beleuchtung „zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.“

Der größte Teil des Werbeträgerangebots in Deutschland fällt unter die formulierten Ausnahmeregelungen, weil sie zum Beispiel Teil der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur sind oder durch ihren Anschluss an öffentliche Warnsysteme zur Abwehr von Gefahren beitragen – insofern ist der konkrete Effekt auf aktuelle Kampagnen überschaubar. Es treten keine nachhaltigen Kontakt- und Reichweitenverluste auf.

Alle digitalen Anlagen im öffentlichen Raum (Public Video, Infoscreen, digitale CLP, DDN etc.) werden trotzdem freiwillig in der Zeit von 22h-6h abgeschaltet. Digitale Anlagen in Malls etc. sind bereits heute früher abgeschaltet oder nicht betroffen. In Bahnhöfen werden sicher aufgrund von Sicherheitsanforderungen einige Anlagen angeschaltet bleiben.

Analoge beleuchtete Werbeträger (GF, CLP, CLS, Megalights, Ganzsäulen etc.) werden je nachdem, ob sie technisch heute überhaupt ausgeschaltet werden können, jetzt schon zwischen 22-16h ausgeschaltet werden. In der Praxis müssen die technischen Voraussetzungen erst geschaffen werden. Wir rechnen hier eher mit Umsetzungszeiträumen von mehreren Monaten. Die Mehrzahl der analogen Werbeträger sind aber entweder nicht betroffen wie oben beschrieben oder unbeleuchtet.

Wichtig ist, dass für Ihre Kampagnen keine Leistungsverluste entstehen - auch hier zeichnet sich ein weitgehend einheitliches Bild ab:

Generell rechnen die Anbieter mit Kontaktverlusten von 3-5% (digitale Indoor-Medien) bzw. 5-9% (Outdoormedien) für die belegten Zeiträume (22-24h/6-8h), in denen Werbeträger unbeleuchtet sein werden oder in Einzelfällen abgeschaltet werden müssen.

Ein Ausgleich mindestens dieser Werbemittelkontaktverluste wird durch die Vermarkter erfolgen – durch Zusatzleistungen, Durchhänge und zusätzliche digitale Ausspielungen. Weischer.JvB überprüft dabei jetzt schon die Qualität der angebotenen Kompensationen durch eigene Expertise!

Wichtig: Weischer.JvB wird für die von uns gebuchten Kampagnen, welche von den o.g. Maßnahmen betroffen sind, kunden-individuelle und zu den Kampagnenzielen passende Lösungen liefern; hier analysieren wir bereits jetzt die bestehenden Buchungen hinsichtlich entstehender Leistungseinbußen.

Nach wie vor erreichen uns zusätzliche Informationen zur Umsetzung der Verordnung durch die Anbieter. Wir werden daher weiter transparent informieren, sobald sich weitere Erkenntnisse für uns und unsere Kunden ergeben.

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