Blickwinkel

Yelp „besiegt“ Ex Bodybuilding Weltmeisterin

Online Vermarktung

Da konnte Renate Holland, zweifache Bodybuilding-Weltmeisterin in den 1980er Jahren, noch so ihre juristischen Muskeln spielen lassen: Am Ende siegte das Bewertungsportal Yelp und darf auf höchstrichterlichen Erlass auch weiterhin die schlechte Bewertung eines von Hollands Fitnessstudios anzeigen.

Dabei ging es der ehemaligen Athletin und Mitglied der Hall of Fame des Deutschen Bodybuilding- und Fitness-Verbands (DBFV) vor allem darum, unter welchen Umständen dieses schlechte Licht auf eines ihrer Studios eigentlich gefallen ist. Ihrer Meinung nach ist nämlich nicht nur diese Bewertung eher in der Grauzone anzusiedeln. Denn Yelp setzt bei der Sternevergabe für Unternehmen, die auf der Plattform von Nutzern bewertet werden, nicht nur auf die Meinung der Menschen, sondern auch auf die Intuition einer Maschine.

Filtern für nützliche Empfehlungen?

Yelps Empfehlungssoftware filtert alle Bewertungen, die auf der Plattform eingestellt werden, nach Qualität, Zuverlässigkeit und Benutzeraktivität. Daraus ergibt sich dann letztlich, dass manche Bewertungen empfohlen werden und andere wiederum nicht. Und diejenigen Bewertungen, die durch das maschinelle Sieb fallen, haben keinerlei Einfluss auf die Sternebewertung oder die Gesamtzahl der Bewertungen. Dennoch sind diese nicht hilfreichen Beiträge, die Yelp deshalb auch nicht empfiehlt, nicht ganz aus der Yelp-Welt, sondern hinter einem Link unter der jeweiligen Unternehmensseite zu finden.

Und genau um diesen Ferner-liefen-Link und um positive Bewertungen ihres Fitnessstudios, die Yelps Software aussortiert hat, ging es Renate Holland in ihrem Rechtsstreit. Denn während 24 ältere Beiträge mit überwiegend positiver Bewertung für die Muckibude von Yelp als momentan nicht empfehlenswert eingestuft und damit aus der Gesamtbewertung verbannt wurden, sorgten wenige 2- bis 3-Sterne-Bewertungen für das dann insgesamt eher unterdurchschnittliche Abschneiden des Fitnessstudios.

Meinungsfreiheit für Menschen und Maschinen

Das Oberlandesgericht München hatte Renate Holland zunächst noch Recht gegeben. Wenn Yelp viele Bewertungen automatisch aussortiere, so die Richter, ergäbe sich daraus ein verzerrtes Gesamtbild. Anders jedoch die Richter der obersten Instanz: Der Bundesgerichtshof nämlich kassierte das Urteil des OLG München und stellte kurz gesagt klar: Yelp hat trotz des Nichteinbeziehens einiger Bewertungen dennoch keine Unwahrheiten über das Fitnessstudio verbreitet. Der „unvoreingenommene und verständige Nutzer“ versteht anhand der Darstellung der Bewertungen auf Yelp, dass sich sowohl die Sterne-Durchschnittsberechnung, wie auch die Angabe der Gesamtanzahl der (relevanten) Bewertungen ausschließlich aus empfohlenen Beiträgen ergeben.

Wörtlich heißt es beim BGH weiter: „Die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und der Einstufung von Nutzerbewertungen als „empfohlen" oder „nicht empfohlen" sind durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt; ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen.“Und diese Freiheit gilt zudem auch für den Algorithmus, auf dessen Basis Yelps Empfehlungssoftware läuft. Der darf nämlich auch weiterhin machen, was er am besten kann, also ständig neue Informationen über Beiträge und Beitragsschreiber sammeln und damit die Bewertungsspreu vom Bewertungsweizen trennen. Zudem darf der Algorithmus auch weiterhin „im Dunkeln“ arbeiten, muss also als Geschäftsgeheimnis seitens Yelp nicht offengelegt werden.

Vor der Empfehlungssoftware sind alle gleich

Was Renate Hollands Leid, ist – zumindest laut Yelp – der Nutzer Freud. Auf der einen Seite betonen die Betreiberin mehrerer Fitnessstudios wie auch einige Rechtsexperten, dass Yelp Intransparenz fördert, wenn es mit Einsatz einer vollautomatisierten Software willkürlich Bewertungen nicht berücksichtigt und damit irgendwie auch vom Schirm der Nutzer verbannt. Auf der anderen Seite sieht Yelp seinen Kampf gegen manipulierte und beeinflusste Bewertungen mit dem BGH-Urteil bestätigt. Schließlich setzt man laut Yelp die voll automatisierte und damit autonom entscheidende Software gerade deshalb ein, weil sie blind ist, was persönliche Präferenzen oder bezüglich Bewertungen von Anzeigenkunden versus nicht zahlende Kunden angeht.Nicht zuletzt würden aktuell ja auch ca. 75 Prozent aller Bewertungen empfohlen. Am Ende aber sollten die Nutzer doch die Gewinner sein, wenn sie wirklich nur einen Bewertungsdurchschnitt sehen, der auf Basis von relevanten Entscheidungen errechnet wurde. Andererseits wäre es aber natürlich auch interessant zu wissen, auf Basis welcher Kriterien die Software ihre Auswahl für die Nutzer trifft.Versöhnlich könnte man am Ende aber sein, dass auch wenn Renate Holland nun endgültig den Kürzeren gegen Yelp gezogen hat, der Wirbel um das Urteil eventuell dazu führen kann, dass Nutzer künftig einen Blick aufs Kleingedruckte werfen – also auf die Bewertungen, die offensichtlich weniger hilfreich sind, nicht zählen und daher irgendwo im Scroll-Jenseits auf Entdeckung warten.

Autor: MB

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