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Datenschutz: Facebook muss in Deutschland nun nachziehen

Trends und Innovationen

Seit letztem Jahr prüft das Deutsche Bundeskartellamt Facebook auf seine Monopolisierung im Bereich der Social Media Netzwerke und seit kurzem muss sich Facebook nun auch dem Deutschen Verbraucherschutz stellen.

Ein soziales Netzwerk als Marketingtool

Das US-Unternehmen hat bald neun erfolgreiche Jahre auf dem Deutschen Markt zu verzeichnen. Die Idee eines sozialen Netzwerks, das Freunde und Bekannte weltweit vernetzt, fand 2008 in Deutschland langsam anklang, um sich 2009 und 2010 regelrecht überall zu verbreiten – ‚alle’ waren auf Facebook

Mit den Millionen von Anmeldungen wurde das Medium schnell zum ersten, großen, unabdingbaren Vernetzungstool – weltweit, abgesehen von einigen Ländern wie Russland oder Korea.

Facebook Nutzer

Sternstunde Online-Marketing

Nachdem sich ein Großteil der Welt auf der Plattform eingefunden hatte, fanden schließlich auch Unternehmen Eingang in das Netzwerk. Facebook entdeckte schnell seinen Marktwert als größtes soziales Netzwerk und fing an die Plattform für Marketingszwecke auszubauen. Mit dem innovativen Angebot, Werbung nicht nur unmittelbar, sondern auch personalisiert an inzwischen zwei Milliarden (potenzielle) Kunden auszuspielen, waren Unternehmen schnell von dem neuen Konzept überzeugt. 

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Via Facebook Ads, Facebook IQ u.a., konnte Werbung bislang direkt – und vor allem hochpräzise – an die Zielgruppen der Unternehmen ausgespielt werden.

Hier konnten Unternehmen in einer Maske aus zwei Milliarden Datensätzen auf Facebook nach der präferierten Zielgruppe selektieren, die recht spezifische und sensible Nutzerdaten beinhalten, wie aktuelle Fotos, Name, Alter, Ort, Freunde, Interessen, aber auch ausführliche Geo-Lokalisierungsdaten, wenn Nutzer ihren Alltag mit Ortsangaben auf Facebook teilen.

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Quelle: https://de-de.facebook.com/iq/people-insights/

Wo ist der Haken?

In ist, wer drin ist, war das Motto von 2010 bis 2017. Dieser Devise nach wollten sich Nutzer keinesfalls von der Plattform abmelden und damit riskieren, die neusten Meldungen von Freunden und Bekannten zu verpassen. So setzen Nutzer einfach einen Haken unter immer wieder aktualisierten Nutzungs- und Privatsphäre-Richtlinien, die dem US-Unternehmen erlauben, einen Großteil ihrer Daten an Dritte zu verkaufen und in den USA abzuspeichern.

Diese Praxis ermöglicht Facebook von 2010 bis einschließlich 2017 das zunächst sozial konnotierte Netzwerk zu einem hocheffizienten Marketingtool auszubauen. Aus Marketingsicht genial – aus Sicht des Verbraucherschutzes etwas kritischer zu betrachten.

Chartoftheday

Der Deutsche Verbraucherschutz greift ein

Das Vorgehen könnte sich 2018 in Deutschland nun grundlegend ändern. Das Berliner Landgericht urteilt am 16. Januar 2018, dass Facebook mit dieser Praxis gegen deutsches Verbraucherrecht verstößt.

"Facebook versteckt datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren", sagt Rechtsreferent Heiko Dünkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Nach Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erhoben und verwendet werden.

Dementsprechend erklärte das Landgericht Berlin einige Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam. Vorformulierte Einwilligungserklärungen werden Facebook zukünftig nicht mehr ermöglichen Namen und Profilbild der Nutzer "für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte" einzusetzen. Weitergehend müssen Facebook Nutzer nicht ihren Klarnamen angeben, um die Plattform weiter nutzen zu dürfen. „Anbieter von Online-Diensten müssen Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen“, so Dünkel. „Das schreibt das Telemediengesetz vor.“ 

Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen und Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes Verbraucherrecht. Die Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, sind nach dem Urteil teilweise unwirksam, so das Urteil des Landesgerichts Berlin. Facebook und der VZBV wollen beide in Berufung gehen.

Soziale Netzwerke sind integraler Bestandteil unserer heutigen Gesellschaft. Dementsprechend braucht die Gesellschaft mehr Daten- und Verbraucherschutz. Die Zeiten ändern sich, Daten und Profile sind eine neue Währung, die einer neuen Sensibilität und einem größeren Schutz bedürfen, als ihnen bis jetzt zugestanden werden konnte. Das könnte sich nun ändern – für mehr Demokratie im Netz.

Autor: DR

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